- ohmsches Gesetz
- ohm|sche(s) Ge|sẹtz auch: Ohm'sche(s) Ge|sẹtz 〈n.; -schen \ohmsches Gesetzes; unz.〉 Gesetz über das Verhältnis zw. Stromstärke u. Spannung in einem elektrischen (Gleich-)Stromkreis
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ohmsches Gesetz[nach G. S. Ohm],1) Akustik: ohm-hẹlmholtzsches Gesetz, von G. S. Ohm 1843 gefundene und von H. L. F. von Helmholtz bewiesene Gesetzmäßigkeit der Physiologie des Hörens, nach der jedes Tongemisch vom menschlichen Ohr in einfache Töne zerlegt wird, die getrennt empfunden werden. Das Ohr führt danach eine Fourier-Analyse (harmonische Analyse) des dargebotenen Schalls durch, allerdings nur nach Amplituden, nicht jedoch nach Phasenlagen. Die Trennschärfe des Ohres ist dabei geringer als die eines idealen Fourier-Analysators, und seine Analyse ist nicht amplitudentreu, d. h., das Ohr besitzt eine nichtlineare Charakteristik.2) Elektrizitätslehre: Bei konstanter Temperatur ist der durch einen Leiter fließende elektrische Strom der Stärke I der zwischen den Leiterenden herrschenden elektrischen Spannung U proportional. Der nur von den Leitereigenschaften (Länge, Querschnitt, Material) und der Temperatur abhängige Quotient U / I = R heißt elektrischer Widerstand (ohmscher Widerstand) und wird in der Einheit Ohm (1 Ω = 1 V/A) gemessen. Für Gleichstrom lautet das ohmsche Gesetz U = R · I. Bei dem für Wechselstromkreise erweiterten ohmschen Gesetz muss anstelle des ohmschen Widerstandes R der Scheinwiderstand Z gesetzt werden, da auch induktive und kapazitive Blindwiderstände auftreten und eine Phasenverschiebung zwischen Spannung und Strom erzeugen (Impedanz).
Universal-Lexikon. 2012.